Im Bereich der Übersetzungen kommt es häufig vor, dass besondere Beglaubigungen erforderlich sind, weil das übersetzte Dokument für offizielle Zwecke genutzt werden muss und es wichtig ist, dass sein Inhalt auf rechtlich unanfechtbare Weise als originalgetreu qualifiziert wird. In diesem Zusammenhang stößt man auf Begriffe wie „legalisierte Übersetzung“ und „beglaubigte Übersetzung“.Dies sind Begriffe, die für den Laien eher verwirrend sind und die Gefahr von Missverständnissen und Leistungsstörungen mit sich bringen, die erhebliche Folgen haben können. Wir möchten Ihnen daher den Unterschied zwischen beglaubigten und legalisierten Übersetzungen kurz und verständlich erläutern.
Beglaubigte Übersetzungen können nur von Übersetzern angefertigt werden, die vom zuständigen Gericht speziell vereidigt wurden. Ein solches Verfahren, das je nach Wohnort des Übersetzers leicht unterschiedlich ist, erfordert jedoch den Nachweis einer bestimmten Qualifikation. In der Regel handelt es sich dabei um ein Diplom oder einen Masterabschluss, der die sprachlichen Qualifikationen des Übersetzers belegt. Darüber hinaus muss der Übersetzer in einer Prüfung nachweisen, dass er mit der deutschen Rechtssprache und dem deutschen Rechtskonzept vertraut ist.
Verlangt der Kunde eine solche „beglaubigte Übersetzung“, so bestätigt der Übersetzer durch Hinzufügen eines bestimmten Textes zur Übersetzung, dass diese eine „wahre und korrekte“ Übersetzung des vorgelegten Dokuments ist.
Eine beglaubigte Übersetzung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie ein Dokument haben, das in einem anderen Land ausgestellt wurde und daher in einer anderen Sprache als der des Staates, in dem Sie sich befinden, verfasst ist, und Sie dieses Dokument auch in dem Staat, in dem Sie derzeit leben, wirksam einsetzen möchten. Die Beglaubigung der Übersetzung verleiht diese Wirksamkeit. Man sollte jedoch bedenken, dass nur Übersetzer, die ermächtigt und im Verzeichnis eingetragen sind, die beglaubigte Übersetzung durchführen können.
Die Legalisierung einer Übersetzung geht über ihre Beglaubigung hinaus und besteht in der Beglaubigung der Unterschrift durch einen Amtsträger, meist einen Notar.
Damit eine Übersetzung legalisiert werden kann, muss sie bereits beglaubigt worden sein; anschließend muss sie entweder einem Notar oder dem Gericht vorgelegt werden, bei dem der Übersetzer zuvor vereidigt wurde. Diese Amtsträger beglaubigen die Unterschrift des Übersetzers, wodurch die Übersetzung wieder in eine „Originalurkunde“ umgewandelt wird.
Je nach Land, in dem das Dokument vorgelegt wird, kann es jedoch notwendig sein, ein paar zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen und dem vom Notar beglaubigten Dokument eine Apostille oder eine Beglaubigung durch ein Bezirksgericht beizufügen.
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